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Betrifft Sie das Gesetz überhaupt?

Fünf Fragen. Danach wissen Sie, ob Ihr Angebot unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Deutschland) oder das Barrierefreiheitsgesetz (Österreich) fällt — und was daraus folgt.

In welchem Land sitzt Ihr Unternehmen?

Die technischen Anforderungen sind in beiden Ländern identisch — Behörde, Bußgeldrahmen und Meldeweg unterscheiden sich.

An wen richtet sich Ihr Angebot?
Was bieten Sie digital an?

Mehrfachauswahl. Wählen Sie alles, was zutrifft.

Wie viele Menschen beschäftigen Sie?
Wie hoch ist Ihr Jahresumsatz?

Alternativ zählt die Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift nur, wenn beide Schwellen unterschritten werden.

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