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Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen

Sieben Angaben, dann haben Sie einen fertigen Text zum Einfügen auf Ihrer Website — mit der Aufsichtsstelle und dem Meldeweg des Landes, das Sie wählen.

Wozu brauche ich das?

„Barrierefrei oder nicht" klingt nach Ja oder Nein — ist es aber nicht. Der Standard WCAG 2.1 AA besteht aus rund 50 Einzelkriterien. Fast jede Website erfüllt die meisten davon und einzelne nicht.

Deshalb verlangt das Gesetz keine Erfolgsmeldung, sondern eine Information für Ihre Nutzer: Was funktioniert, was noch nicht, und an wen sie sich wenden können, wenn sie nicht weiterkommen. Ein Mensch, der Ihre Seite mit einer Vorlesesoftware nicht bedienen kann, soll wissen, wo er Hilfe bekommt.

Für Sie ist die Erklärung deshalb kein Eingeständnis, sondern Schutz: Wer offen benennt, woran er arbeitet, steht besser da als jemand, der schweigt — oder als jemand, der pauschal volle Konformität behauptet und damit widerlegbar ist.

Für welches Land gilt die Erklärung?

Bestimmt, welche Aufsichtsstelle und welcher Meldeweg im Text stehen — in Deutschland die Marktüberwachungsstelle der Länder, in Österreich das Sozialministeriumservice.

Wer ist der Anbieter?

So, wie es auch im Impressum steht.

Für welches Angebot gilt die Erklärung?
Wie barrierefrei ist Ihre Website heute?
Welche Barrieren kennen Sie?

Ehrlichkeit wirkt hier stärker als Vollständigkeit. Wer offen benennt, woran er arbeitet, steht besser da als jemand, der pauschal Konformität behauptet.

Wie wurde geprüft?
Wohin sollen Rückmeldungen gehen?

Ein erreichbarer Kontakt ist Pflichtbestandteil — er muss zu einem Menschen führen, der Rückmeldungen bearbeitet.

Wir speichern nichts. Der Text erscheint sofort auf dieser Seite.

Hinweis zur Rechtsgrundlage. In Deutschland gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Anders als bei öffentlichen Stellen ist für private Anbieter keine Erklärung in festem Format vorgeschrieben, sondern eine verständliche Information über die Barrierefreiheit des Angebots. Diese Vorlage deckt die üblichen Bestandteile ab, ersetzt aber keine Rechtsberatung.